Kostenübernahme

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin besitze ich eine Approbation (staatliche Zulassung) in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und bin im Arztregister der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin eingetragen. 

 

Ich biete Psychotherapie für gesetzlich Versicherte, privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler sowie sogenannte KJGH-Therapien im Rahmen der Jugendhilfe an.

 

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie gehört zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es muss nur die Gesundheitskarte mitgebracht werden. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. 

 

Privat Krankenversicherte /Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vollständig bzw. zu einem großen Anteil übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, kann jedoch von dem individuellen Tarif abhängig sein. Bitte informieren Sie sich vorab über ihre Vertragskonditionen und fordern Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an (siehe auch meine Checkliste).  Die Kosten für die Therapiestunden werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. 

 

Selbstzahler

Grundlage der Abrechnung für Selbstzahler ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag wird vereinbart. In diesem Fall muss die Krankenkasse keine Mitteilung und/oder Information über die Psychotherapie erhalten.

 

Finanzierung durch das Jugendamt (KJHG-Therapie)

KJHG-Therapien im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) können als "Eingliederungshilfe" (nach §35a SGB VIII) oder "Hilfe zur Erziehung" (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).

Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.