Therapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie bezeichnet die Behandlung von psychischen Störungen und Erkrankungen und darf nur von speziell dafür ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Derzeit wird zwischen drei wissenschaftlich anerkannten und sozialrechtlich zugelassenen Behandlungsverfahren unterschieden:

  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • analytische Psychotherapie 

Mein therapeutischer Ansatz basiert auf der Verhaltenstherapie und integriert sowohl psychodynamische als auch systemische und kreativtherapeutische Elemente.


Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie geht grundsätzlich davon aus, dass Verhalten sowohl erlern- als auch veränderbar ist. Ziel einer Verhaltenstherapie ist das "Umlernen" problematischer oder als belastend empfundener Denk- und Verhaltensmuster unter Einbeziehung neuer Erfahrungen. 

 

Eine Verhaltenstherapie umfasst zwischen 24 und maximal 80 Therapiesitzungen plus Bezugspersonenstunden (Schule, Eltern u.a.).

Im Vorfeld finden bis zu sechs sogenannte probatorische Stunden (Probatorik) statt.  Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Problemanalyse und der Indikationsstellung einer Psychotherapie.

Im Anschluss daran wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Nach Bewilligung und Übernahme der Kosten kann die Behandlung beginnen.

 

Die therapeutischen Sitzungen (Einzelstunden, Familien- und Elterngespräche) dauern in der Regel jeweils 50 Minuten und finden normalerweise einmal pro Woche statt.

 

Bei welchen Problemen hilft Verhaltenstherapie?

Generell wird Verhaltenstherapie bei allen psychischen Störungen angewandt, dazu gehören unter anderem: 

  • Ängste, Phobien
  • Depressionen
  • Ein- und Durchschlafstörungen, Alpträume
  • Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund (z.B. Kopf- und/oder Bauchschmerzen)
  • Zwänge
  • Fragen rund um Geschlecht und geschlechtliche Identitäten
  • Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
  • Aggressives und trotziges Verhalten (z.B. Probleme bei der Regeleinhaltung, Wutausbrüche)
  • Schulische Probleme und umschriebene Entwicklungsstörungen (Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung)
  • Spezifische Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizitstörung mit und ohne Hyperaktivität)
  • Entwicklungsstörungen (Autismusspektrumsstörung)
  • Belastungsreaktionen durch z.B. Scheidung, Verlust eines Elternteils, Umzug
  • Traumatisierungen durch belastende Lebensereignisse wie Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch
  • Einnässen, Einkoten
  • Abhängigkeitserkrankungen
  • Selbstverletzendes Verhalten wie Ritzen, Kratzen, Beißen etc.
  • Suizidgedanken und suizidales Verhalten
  • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis

 

Schweigepflicht

Die Ausübung meines Berufes unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).

Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Ärzte, Kliniken etc.) findet nur mit schriftlichem Einverständnis statt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.